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Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Krimmler WasserWelten

Gültig ab 1.1.2020

1)    Wasser nicht trinkbar
Durch die offenen Wasserläufe der diversen Attraktionen verliert das Wasser seine Trinkqualität, das Wasser ist daher nicht zum Trinken geeignet.

2)    Eintritts-Tickets
Alle Tickets berechtigen nur zum einmaligen Eintritt am Tag der Ausstellung der Eintrittskarte.

3)    Geräte, Ausstellungsstücke
Aufgrund technischer Defekte kann die Benutzung von Geräten gesperrt sein oder Ausstellungsteile unbenutzbar sein. In solchen Fällen erfolgt keine Rück-vergütung des Eintrittspreises oder von Teilen derselben.

4)    Sicherheit
Bei den einzelnen Stationen ist auf die Sicherheit und das Sicherheitsbedürfnis anderer Besucher Rücksicht zu nehmen.


5)    Parkplatz
Mit dem Kauf eines gültigen Tickets für die WasserWelten ist eine kostenlose Benützung des Parkplatzes 4 (oberhalb der WasserWelten) am selben Kalendertag verbunden. Die Entwertung des Coins (Chip, welcher bei der Einfahrt in den Parkplatz ausgegeben wird) ist täglich bis 16:45 Uhr an der Kasse der WasserWelten möglich.

6)    Haftung
Eltern haften für Ihre Kinder.
Für mutwillige Zerstörungen in den WasserWelten haften die Besucher in vollem Umfang. Für mitgebrachte Gegen-stände (Kleidung, Wertsachen etc.) übernehmen wir keine Haftung.

7)    Datenspeicherung
Teilbereiche der WasserWelten bzw. des Parkplatzes 4 sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht (Ein- und Ausfahrts-schranken, Kassenautomaten Ein- und Ausgangsdrehkreuz), um eine wider-rechtliche Nutzung zu verhindern. Die Überwachungsbilder werden für eine Dauer von 72 Stunden gespeichert.
Zudem weisen wir darauf hin, dass zwischen dem Parkplatz und dem Gebäude der WasserWelten eine Panoramakamera angebracht ist, die zum Zweck der Dokumentation von Wetter und Natur laufend Bilder macht. Das jeweils aktuelle Bild wird auf der Webseite der WasserWelten veröffentlicht.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.wasserwelten-krimml.at/wk/de/service/datenschutz).

8)    Gerichtsstand
Das sachlich und örtlich zuständige Gericht in 5020 Salzburg. Es gilt ausschließlich österrichisches Recht unter Ausschluss der Kollissionsnormen des internationalen Privatrechtes.
 


DER VORSTAND
Dr. Johannes Hörl
Großglockner Hochalpenstraßen AG, Rainerstraße 2, 5020 Salzburg
Tel. +43 662 87 36 73-0
info@grossglockner.at; www.grossglockner.at
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